Bühne 1

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Organisation des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes besteht aus acht Mitgliedern, die durch den Landtag des Saarlandes mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder gewählt werden. Jedem Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied, das mit gleicher Mehrheit gewählt werden muss, zugeordnet.

Mitglied des Verfassungsgerichtshofs kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zum Landtag wählbar ist, das 35. Lebensjahr vollendet hat und die Befähigung zum Richteramt besitzt oder aufgrund der vorgeschriebenen Staatsprüfung die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erworben hat. Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, der Bundesregierung oder eines entsprechenden Organs eines Bundeslandes sowie Angehörige des Öffentlichen Dienstes mit Ausnahme der Richter und der Professoren des Rechts an einer deutschen Universität sind nicht wählbar. Mindestens zwei Mitglieder und deren Stellvertreter sollen Berufsrichter sein und einem oberen Landesgericht angehören. Die allgemeine Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs wird durch seinen Präsidenten oder seine Präsidentin geführt. Sie bestimmen auch die Einrichtung einer Geschäftsstelle, geben Verlautbarungen des Verfassungsgerichtshofs und Informationen der Öffentlichkeit heraus und bestimmen - bei Bedarf - eine Unterstützung durch wissenschaftliche Mitarbeiter.

Mitglieder
 

Präsident des Verfassungsgerichtshofs

Prof. Dr. Roland Rixecker

Präsident des Oberlandesgerichts a.D.

Ende der Amtszeit: 15.07.2026

 

Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs

Prof. Dr. Rudolf Wendt

Universitätsprofessor

Ende der Amtszeit: 15.07.2026

 

Prof. Dr. Roberto Bartone

Richter am Finanzgericht

Ende der Amtszeit: 12.06.2030

 

Dr. Anna-Catharina Marsch

Richterin am Amtsgericht

Ende der Amtszeit: 16.02.2029

 

Claudia Witsch

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Ende der Amtszeit: 17.11.2027

 

Renate Trenz

Richterin am Verwaltungsgericht

Ende der Amtszeit: 15.07.2026

 

Hans-Georg Warken

Rechtsanwalt

Ende der Amtszeit: 15.07.2026

 

Hans-Peter Freymann

Präsident des Oberlandesgerichts

Ende der Amtszeit: 17.11.2027

Stellvertretende Mitglieder

 

 

Christoph Schmit

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht

Ende der Amtszeit: 07.12.2028

 

 

Alma Abegg

Rechtsanwältin

Ende der Amtszeit: 17.11.2027

 

Steffen Dick

Präsident des Landessozialgerichts

Ende der Amtszeit: 17.11.2027

 

Michaela Treese

Rechtssekretärin

Ende der Amtszeit: 14.02.2029

 

Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann

Universitätsprofessorin

Ende der Amtszeit: 19.06.2030

 

Thomas Caspar

Richter am Amtsgericht

Ende der Amtszeit: 18.04.2029

 

Dr. Markus Groß

Rechtsanwalt

Ende der Amtszeit: 19.06.2030

 

Dr. Karl-Werner Dörr

Präsident des Landesarbeitsgerichts

Ende der Amtszeit: 13.09.2028

Für den Fall, dass die Amtszeit eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs oder eines stellvertretenden Mitglieds endet, ohne dass eine Neuwahl stattgefunden hat, gilt nach § 2 Abs. 6 Satz 1 VerfGHG:

Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen führen ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers/der Nachfolgerin fort, längstens jedoch für sechs Monate nach Ablauf ihrer Amtszeit, sofern durch die Beendigung der Amtsfortführung die Zahl der gesetzlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs nicht unterschritten wird.