|
Willkommen auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs
des Saarlandes
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist nach der
Verfassung des Saarlandes vom 15.12.1947 neben dem Landtag des
Saarlandes und der Landesregierung das dritte "Organ des Volkswillens".
Ihm obliegt die letztverbindliche Auslegung der Verfassung des
Saarlandes aus Anlass der von Artikel
97 der Verfassung des Saarlandes und § 9
des Gesetzes
über den Verfassungsgerichtshof genannten
verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
Die nachfolgenden Seiten unterrichten Sie über
seine Organisation und seine Mitglieder, seine Aufgaben, seine
Entscheidungen, seine Geschichte und seine Rechtsgrundlagen.
Pressesprecherin des Verfassungsgerichtshofs: Richterin am Oberlandesgericht
Dr. Annette Trost
Tel.: (0681) 501-5240
Handy: (0151) 27530621
E-Mail: poststelle@verfassungsgerichtshof.justiz.saarland.de
Die Website des Verfassungsgerichtshofs ist - allerdings
nur
unter der Adresse www.verfassungsgerichtshof-saarland.de - auch
über eine sichere Verbindung erreichbar. Dazu muss statt dem
Kürzel "http" beim Aufruf der Seite "https"
angegeben werden: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de
Weitere Informationen zur sicheren Verbindung finden Sie hier
Wichtiger Hinweis:
Der Kommunikationsweg per Email steht ausschließlich für
Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen,
daß mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze
nicht rechtswirksam eingereicht werden können.
Sollte Ihre
Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0681 / 501-5351)
oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht
möglich ist, alle Eingaben, die per Email eingehen auch auf
elektronischen Wege zu beantworten, werden die Nutzer des Email-Zugangs
gebeten, neben der Email-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.
|
A k t u e l l e s
Derzeit anhängige Verfahren:
Lv 7/22
|
Wahlprüfungsbeschwerde
eines Bürgers und einer Bürgerin betreffend die Landtagswahl 2022 mit
der Rüge der Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel im Landtagswahlrecht
|
Lv
11/22 |
Wahlprüfungsbeschwerde betreffend
die Gültigkeit der Landtagswahlen wegen des Vorwurfs unzulässiger
Wahlwerbung und falscher Hinweise in Wahlkabinen |
Lv
1/23 |
Organstreitverfahren der Fraktion
der AfD im Landtag des Saarlandes zu den rechtlichen Grundlagen und
den Verteilungsmaßstäben von Mittelzuweisungen für Fraktionen |
|