Geschichte des Verfassungsgerichtshofs
Die Verfassung des Saarlandes vom 15.12.1947 sah schon mit ihrem Inkrafttreten die Einrichtung eines Verfassungsgerichtshofs - mit allerdings sehr beschränkten Zuständigkeiten - vor. Die Hauptaufgabe eines Verfassungsgerichts, die Auslegung und Anwendung der Verfassung des Staates, lag damals bei der nach französischem Vorbild gebildeten Verfassungskommission, der die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen übertragen war. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wurde in der folgenden Zeit nicht eingerichtet. Das geschah erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof vom 17.7.1958 am 1.8.1958. Er konnte allerdings erst nach den Wahlen seiner Mitglieder im Januar 1959 und seines ersten Präsidenten im Februar 1959 seine Arbeit aufnehmen.