ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#363 |
| 16.11.2020 | ||
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Hygienerahmenkonzepte, die über verordnungsrechtliche Regelungen hinausgehende zusätzliche bußgeldbewehrte Pflichten - im Rahmen der Kontaktnachverfolgung die Verpflichtung zur Vorlage von Ausweispapieren und die Verpflichtung zur Meldung einer positiven Testung normieren - müssen auf einen bestimmten Normgeber zurückzuführen sein und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und ihre Geltungsdauer angeben. |