ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#341 |
| 04.09.2018 | ||
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Eine Verfassungsbeschwerde gegen einen letztinstanzlichen Beschluss ist auch dann verfristet, wenn das Gericht über eine verfristete Anhörungsrüge entschieden und sie aus verfassungsrechtlichen Gründen verworfen hat. | ||||
Rechtskraft: ja |