ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#329 |
| 29.08.2016 | ||
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Das Grundrecht auf rechtliches Gehör wird nicht verletzt, wenn eine sozialgerichtliche Entscheidung von einer beantragten Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in Übereinstimmung mit der Auslegung des SGG durch das Bundessozialgericht absieht. | ||||
Rechtskraft: ja |