ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#327 |
| 14.07.2016 | ||
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1. Zu den von Art. 2 Satz 3 SVerf geschützten Daten gehören auch die Person betreffende Bewertungen.
2. Die Speicherung des Merkmals "gewalttätig" in einem polizeilichen Informationssystem bedarf einer hinreichend bestimmten und normenklaren Ermächtigung.
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Rechtskraft: ja |