ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#252 |
| 24.08.2011 | ||
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1. Zur Kompetenz eines Landesverfassungsgerichts, eine angeblich auf Bundesrecht beruhende Immunität eines Angeklagten zu prüfen.
2. Zur Folgenabwägung bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Fortführung eines Strafverfahrens.
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Rechtskraft: ja |