ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#227 |
| 26.08.2009 | ||
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Tritt ein Verfassungsrichter unmittelbar vor Wahlen zu einem Landtag in Wahrnehmung seines Berufs öffentlich als Treuhänder eines sich für ein bestimmtes Wahlverhalten einset-zenden Vereins auf und kündigt er für einen Mandanten eine Wahlanfechtung an, so begründet das in Verfassungsstreitverfahren, das sich auf die Wahlen bezieht, die Be-sorgnis seiner Befangenheit. | ||||
Rechtskraft: ja |