ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#205 |
| 02.06.1986 | ||
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Der Verfassungsgerichtshof kann von Organstreitverfahren lediglich retrospektiven, nicht vorbeugenden Rechtsschutz gewähren. Zur Zulässigkeit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz durch Aussetzung einer Schlussabstimmung über ein Gesetz. | ||||
Rechtskraft: ja |