ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#197 |
| 19.01.1987 | ||
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1. Die Verfassungsbeschwerde einer Gemeinde, die sich gegen die Aufhebung einer gesetzlichen Pflicht zur Behebung einer sparkassenorganisatorischen Gemengelage wendet, berührt diese nicht unmittelbar in ihrem Selbstverwaltungsrecht und ist daher unzulässig. 2. Zur Zulässigkeit von Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Satzungen. | ||||
Rechtskraft: ja |