Pressemitteilung vom 28.06.2023 betr. das Verfahren Lv 8/23

Antrag der AfD-Fraktion im Landtag des Saarlandes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

28.06.2023

Antrag der AfD-Fraktion im Landtag des Saarlandes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Lv 8/23)

Die Fraktion der AfD im Landtag des Saarlandes hat bei dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beantragt festzustellen, dass die Versagung ihrer Mitgliedschaft in dem Untersuchungsausschuss, der – unter anderem – etwaige Versäumnisse der saarländischen Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung eines möglicherweise ausländerfeindlichen tödlichen Brandanschlags in Saarlouis zu Beginn der 90iger Jahre des letzten Jahrhunderts aufklären soll, verfassungswidrig sei. Sie hat beantragt ihre Mitwirkung im Untersuchungsausschuss im Wege der einstweiligen Anordnung zu regeln, hilfsweise, die Konstituierung des Untersuchungsausschusses vorläufig zu untersagen.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dem Landtag des Saarlandes Gelegenheit zur Stellungnahme bis 07.07.2023 gegeben.

Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.