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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Willkommen auf der Website
des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist nach der Verfassung des Saarlandes vom 15.12.1947 neben dem Landtag des Saarlandes und der Landesregierung das dritte "Organ des Volkswillens".

Ihm obliegt die letztverbindliche Auslegung der Verfassung des Saarlandes aus Anlass der von Artikel 97 der Verfassung des Saarlandes und § 9 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof genannten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.

Die nachfolgenden Seiten unterrichten Sie über seine Organisation und seine Mitglieder, seine Aufgaben, seine Entscheidungen, seine Geschichte und seine Rechtsgrundlagen.

Pressesprecherin des Verfassungsgerichtshofs:

Richterin am Oberlandesgericht
Dr. Annette Trost
Tel.: (0681) 501-5240
Handy: (0151) 67352250
E-Mail: E-Mail anzeigen

Aktuelles

Derzeit anhängige Verfahren:

 

Lv 2/24

Organstreitverfahren eines Abgeordneten gegen eine Immunitätsentscheidung der Präsidentin des Landtags

 

Wichtiger Hinweis:

Der Kommunikationsweg per Email steht ausschließlich für Verwaltungs-
angelegenheiten zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel
Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden
können.

Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0681 / 501-5351) oder
auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Eingaben,
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die Nutzer des Email-Zugangs gebeten, neben der Email-Adresse auch ihre
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