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des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist nach der Verfassung des Saarlandes vom 15.12.1947 neben dem Landtag des Saarlandes und der Landesregierung das dritte "Organ des Volkswillens".
Ihm obliegt die letztverbindliche Auslegung der Verfassung des Saarlandes aus Anlass der von Artikel 97 der Verfassung des Saarlandes und § 9 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof genannten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
Die nachfolgenden Seiten unterrichten Sie über seine Organisation und seine Mitglieder, seine Aufgaben, seine Entscheidungen, seine Geschichte und seine Rechtsgrundlagen.
Pressesprecherin des Verfassungsgerichtshofs:
Richterin am Oberlandesgericht
Dr. Annette Trost
Tel.: (0681) 501-5240
Handy: (0151) 67352250
E-Mail: E-Mail anzeigen