Wichtiger Hinweis:
Der Kommunikationsweg per Email steht ausschließlich für Verwaltungs-
angelegenheiten zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel
Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden
können.
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0681 / 501-5351) oder
auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Eingaben,
die per Email eingehen auch auf elektronischen Wege zu beantworten, werden
die Nutzer des Email-Zugangs gebeten, neben der Email-Adresse auch ihre
Postanschrift anzugeben.