ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#350 |
| 11.11.2019 | ||
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Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung ist mangels ordnungsgemäßer Begründung nicht zulässig, wenn sie nur den Inhalt der gerichtlichen Entscheidung wiederholt und sich auf eine einfachrechtliche Kritik an ihr beschränkt. |