ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#240 |
| 09.03.2010 | ||
Anzeigen als PDF | ||||
Das Grundrecht auf gleichen Rechtsschutz schließt es auch in einem einen Arzthaftungsprozess vorbereitenden Prozesskostenhilfeverfahren nicht aus, von einem Laien eine konkrete, veranschaulichende Darstellung der zeitlichen, örtlichen und sachlichen Umstände des Begehrens zu verlangen. | ||||
Rechtskraft: ja |