ID
Aktenzeichen
Datum
#231
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Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
Lv 2/09 e.A.
30.09.2009
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Zur Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eines Wahlbe-schwerdeausschusses eines Landkreises
Rechtskraft:
ja