ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#228 |
| 26.08.2009 | ||
Anzeigen als PDF | ||||
Die schlichte Unterzeichnung eines Wahlaufrufs durch einen Verfassungsrichter begründet die Besorgnis der Befangenheit in einem sachlich mit den Wahlen zusammenhängenden Verfassungsstreitverfahren nicht. | ||||
Rechtskraft: ja |