ID
Aktenzeichen
Datum
#218
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Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes
Lv 9/08 e.A.
08.09.2008
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Die Versagung der Teilnahme an einem Schullandheimaufenthalt stellt keinen, den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigenden schweren Nachteil dar.
Rechtskraft:
ja